Öffentliches Recht

VwGO

Begründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage

LK unbegründet: Kein Anspruch auf Unterlassung / Folgenbeseitigung

LK unbegründet: Kein Anspruch auf Unterlassung / Folgenbeseitigung

17. August 2025

7 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die zuständige Behörde B warnt öffentlich vor gesundheitsgefährdenden Stoffen in Rs Produkten. Die Gefährdung besteht tatsächlich. R ist über diese öffentliche "Bloßstellung" empört. Sie verklagt B darauf, die Warnung zu widerrufen. Die Klage ist zulässig.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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