FK begründet (Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses)
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hexe H verspricht Gemeinde G mündlich, kein Besenwerk in der Nachbargemeinde N zu eröffnen. Dafür soll H Subventionen für ihr Besenwerk in G bekommen. H überlegt es sich dann anders. Bevor sie das Werk in N eröffne will sie gerichtlich feststellen lassen, dass eine Verpflichtung gegenüber G nicht besteht.
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Einordnung des Falls
FK begründet (Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthaft ist die allgemeine Leistungsklage.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein wirksamer öffentlich-rechtlicher Vertrag begründet ein Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien.
Genau, so ist das!
3. Hs Feststellungsklage ist begründet, wenn das behauptete Rechtsverhältnis nicht besteht.
Ja, in der Tat!
4. H hat sich wirksam verpflichtet, kein Besenwerk in der Nachbargemeinde zu errichten. Das bestrittene Rechtsverhältnis besteht. Die Klage ist unbegründet.
Nein!
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