Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis
Leistung auf fremde Schuld
Leistung auf fremde Schuld
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
As Mission ist es, das Leben ihrer Erzfeindin C möglichst schwer zu machen. Deshalb zahlt sie die Darlehensschuld der C in Höhe von €3.000 gegenüber Bank B. Die Darlehensschuld war allerdings erst in zwei Monaten fällig (§ 271 Abs. 2 BGB). A verlangt aber sofort Zahlung von C.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat einen Anspruch auf Herausgabe des Geldes aus dem Darlehensvertrag (§ 488 Abs. 1 S. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Forderung ist im Wege der Legalzession (§ 268 Abs. 3 BGB) auf A übergegangen.
Nein!
3. A hat einen Anspruch auf Herausgabe der €3.000 aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683, 670 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ein Anspruch auf sofortige Zahlung aus unberechtigter GoA (§§ 684 iVm 812 BGB) scheidet aus.
Ja, in der Tat!
5. Es besteht ein fälliger Anspruch aus Rückgriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.