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Verjährbarkeit eines Zustimmungsanspruchs des Vormerkungsberechtigten

einfach
schwer69 % lösen richtig
6. Juni 2026
27 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Eigentümer E verkauft K durch notariellen Vertrag sein Grundstück und bewilligt eine Vormerkung, die am 1.1.1999 eingetragen wird. Am 1.1.2000 wird zugunsten von Es Gläubiger D eine Hypothek und am 1.1.2002 K als Eigentümer eingetragen. Am 1.1.2019 verlangt K von D die Zustimmung zur Löschung der Hypothek.

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Examenstreffer Sachsen 2024

Wie funktioniert Jurafuchs?

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