Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Die Merkmale des Verwaltungsakts
Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG – belastende Verfügung (behördliches Verbot)
Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG – belastende Verfügung (behördliches Verbot)
26. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Tierhalterin T hält mehrere Tiere in ihrem privaten Haushalt. Die Veterinäre der zuständigen Behörde haben über 14 Jahre hinweg Missstände bei Ernährung, Pflege und Haltung der Tiere festgestellt. Deshalb erlässt die Behörde ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen T.
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