Tötung in Verdeckungsabsicht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T stiehlt dem O seinen Habersack. Damit der O den T später nicht bei der Polizei verpfeifen kann, tötet er ihn.
Einordnung des Falls
Tötung in Verdeckungsabsicht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den O in "Verdeckungsabsicht" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 3 Var. 2 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!