Straftat vs. Ordnungswidrigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T wird vom Polizeibeamten P in einer 30er Zone mit 61km/h nach Abzug der Toleranz erwischt. P hält den T an. T hat Angst um seinen Führerschein und tötet den P, um das Bußgeld, die Punkte und das Fahrverbot zu vermeiden.
Einordnung des Falls
Straftat vs. Ordnungswidrigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat zur Verdeckung einer "anderen Straftat" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 3 Var. 2 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!