Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Zulässigkeit der Revision
Grundfall: Beginn mit Verkündung des Urteils (§ 341 Abs. 1 StPO)
Grundfall: Beginn mit Verkündung des Urteils (§ 341 Abs. 1 StPO)
19. August 2025
10 Kommentare
4,9 ★ (12.008 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Betrüger Berthold (B) wird am Dienstag, den 02.08., durch das Landgericht - große Strafkammer - Wuppertal verurteilt. Er ist bei der Urteilsverkündung anwesend. Am Freitag, den 05.08., erhält er die Urteilsgründe. Da ihn diese nicht überzeugen, will er sich gegen das Urteil wehren.
Diesen Fall lösen 69,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!