Arztpraxis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In seiner Arztpraxis panscht Arzt A aus Geldgier Medikamente. Die Polizei will sich Zugang zur Praxis verschaffen. A beruft sich auf die Unverletzlichkeit der Geschäftsräume.
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Einordnung des Falls
Arztpraxis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 13 Abs. 1 GG schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da Art. 13 Abs. 1 GG den Bereich der individuellen Privatsphäre des Bürgers schützt, ist davon nach BVerfG und h.M. ausschließlich die privat genutzte Wohnung erfasst.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume, die der Öffentlichkeit im Einzelfall bestimmungsgemäß zugänglich gemacht werden, werden nach BVerfG und h.M. vom Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG erfasst.
Ja, in der Tat!
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