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Persönlicher Schutzbereich Art. 13 Abs. 1 GG: Grundfall
Sachverhalt
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Hausbesetzer
W ist Wohnungsbesetzer und hat sich in einem alten Haus am Rand von Berlin niedergelassen. Als die Polizei ihn daraus auf Geheiß der Eigentümerin E vertreiben möchte, beruft er sich auf Art. 13 Abs. 1 GG.
Gekündigter Mieter
Mieter M wurde von seiner Vermieterin V rechtmäßig gekündigt, weil er dort dem BtMG unterfallende Substanzen herstellte. Als die Polizei die Wohnung durchsuchen will, beruft M sich ihr gegenüber auf Art. 13 Abs. 1 GG.