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Persönlicher Schutzbereich Art. 13 Abs. 1 GG: Grundfall

einfach
schwer77 % lösen richtig
30. Juni 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A übernachtet regelmäßig im Haus seiner Freundin F. Während diese Brötchen holt, klingelt es und vor der Tür steht Polizist P. A würde P lieber nicht hineinlassen, weil er nicht weiß, wie F darüber denkt. Er beruft sich auf sein Recht aus Art. 13 Abs. 1 GG.

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