Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Schadensrecht
Nutzungsausfallschaden bei gewerblich genutztem LKW
Nutzungsausfallschaden bei gewerblich genutztem LKW
18. April 2025
34 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Speditionsbetreiber A beauftragt B mit der Reparatur eines LKW. Durch Bs fehlerhafte Reparatur entsteht ein Motorschaden. A kann den LKW für 12 Monate nicht benutzen und muss Aufträge an Fremdfirmen vergeben. Nach der Reparatur fordert A Schadensersatz für den Nutzungsausfall des LKW, die Mehrkosten der Fremdaufträge und erhöhten Personalaufwand.
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Einordnung des Falls
Nutzungsausfallschaden bei gewerblich genutztem LKW
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 2, 286 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB dem Grunde nach.
Ja!
3. Hinsichtlich des Geldaufwandes, der durch die Vergabe an Fremdfirmen entstanden ist, kann A Schadensersatz in Geld gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB verlangen.
Genau, so ist das!
4. A will ebenfalls den Nutzungsausfall des LKW von B ersetzt bekommen. Ist die Naturalherstellung hinsichtlich der Nutzung in natura noch möglich (§ 249 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Bei privat genutzten Fahrzeugen ist ein abstrakter Nutzungsausfallschaden unter bestimmten Voraussetzungen als Schaden im Sinne des § 251 BGB anerkannt.
Ja!
6. Auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge kann der abstrakte Nutzungsausfallschaden pauschal gemäß § 251 BGB verlangt werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. A kann die nutzlos aufgewendeten Vorhaltekosten für den LKW (Kfz-Steuer und Beiträge zur Haftpflichtversicherung) als Schaden liquidieren.
Nein, das trifft nicht zu!
8. Ein konkreter Nutzungsausfallschaden könnten die erhöhten Personalkosten sein.
Ja, in der Tat!
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