Nutzungsausfallschaden bei gewerbliche genutztem LKW
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A betreibt eine Spedition. Er beauftragt B mit der Reparatur eines LKW. B führt die Reparatur fehlerhaft durch, so dass ein Motorschaden entsteht. A kann den LKW für 12 Monate nicht benutzen. Nach erfolgreicher Reparatur fordert A Schadensersatz, weil er infolge des LKW-Ausfalls Aufträge an Fremdfirmen vergeben musste und wegen Nutzungsausfall des LKW.
Einordnung des Falls
Nutzungsausfallschaden bei gewerbliche genutztem LKW
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 2, 286 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
2. A hat gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB dem Grunde nach.
Ja!
3. Hinsichtlich des Geldaufwandes, der durch die Vergabe an Fremdfirmen entstanden ist, kann A Schadensersatz in Geld gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB verlangen.
Genau, so ist das!
4. Die Naturalherstellung hinsichtlich des erhöhten Personalaufwands in natura ist noch möglich, sodass § 249 BGB anwendbar ist.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Bei privat genutzten Fahrzeugen ist ein abstrakter Nutzungsausfallschaden unter bestimmten Voraussetzungen als Schaden im Sinne des § 251 BGB anerkannt.
Ja!
6. Auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge kann der abstrakte Nutzungsausfallschaden gemäß § 251 BGB verlangt werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. A kann die nutzlos aufgewendeten Vorhaltekosten für den LKW (Kfz-Steuer und Beiträge zur Haftpflichtversicherung) als Schaden liquidieren.
Nein, das trifft nicht zu!
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![Molesley](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__3sud9zn993mske2qiu56sbryr.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Molesley
21.11.2023, 13:59:55
Hallo, ich bleibe in dem Fall immer wieder daran hängen, dass gefragt wird, ob A (war es A? Jedenfalls der Spediteur) die Kosten für den erhöhten Personalaufwand verlangen kann. Ich verstehe nicht ganz, wo die herkommen, zumindest im Sachverhalt steht das nicht, oder? Wäre dankbar für Aufklärung :)
![Rüsselrecht 🐘](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__42vddkkmi4q3kop6b4gos2tp8.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Rüsselrecht 🐘
24.12.2023, 19:08:27
Richtiger Einwand. Der erhöhte Personalaufwand ist lediglich im Orginalsachverhalt beschrieben und fehlt leider hier.
![LS2024](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__nkaqznhyxgfbiweganecn.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
LS2024
11.3.2024, 12:11:47
Ich finde die Frage nach dem Personalaufwand suggeriert, dass dieser gar nicht ersetz verlangt werden kann. Laut dem BGH Urteil geht dies allerdings nach § 252 1 BGB: "Dem hat der Kläger im Streitfall Rechnung getragen und dargestellt, dass sich der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit gewinnmindernd ausgewirkt hat. Er hat als Schaden zum einen die Mehrkosten durch die Fremdvergabe von Transportleistungen und zum anderen - wenn auch, wie die Vorinstanzen an genommen haben, unschlüssig - die Kosten des Einsatzes der Arbeitskräfte zur Kompensation der fehlenden Kranunterstützung quantifiziert." Der Ersatz des Personalaufwands scheiterte also nur aufgrund von Beweisfragen.
![LS2024](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__nkaqznhyxgfbiweganecn.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
LS2024
11.3.2024, 12:15:04
Entgegen der Lösung können
Vorhaltekostengrundsätzlich ersetzt verlangt werden. So auch der BGH hier: "Verfügt der Geschädigte über ein Reservefahrzeug und kann er den Verlust durch Rückgriff auf diese Betriebsreserve auffangen, kann er in der Regel die
Vorhaltekostendes Reservefahrzeugs als Schadensersatz ersetzt verlangen" Dafür das der Schaden hier nicht kausal war bestehen mMn die Sachverhaltsangaben dazu, wann diese entstanden sind.
LaulauAC
15.4.2024, 16:26:25
Es geht hier um andere
Vorhaltekosten(Kfz-Steuer), nicht um
Vorhaltekostenfür ein Ersatzfahrzeug.
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LS2024
15.4.2024, 17:05:13
Woher nimmst du die Wertung, dass Kfz-Steuern keine
Vorhaltekostendes Ersatzfahrzeuges sind?
LaulauAC
15.4.2024, 17:06:04
Sind es, aber vom Ersatzfahrzeug ist hier keine Rede.
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LS2024
15.4.2024, 17:09:29
Doch: "A kann die nutzlos aufgewendeten
Vorhaltekostenfür den LKW (Kfz-Steuer und Beiträge zur Haftpflichtversicherung) als Schaden liquidieren." Wofür sollte auch sonst Kfz-Steuer angefallen sein?
LaulauAC
15.4.2024, 17:11:35
Ich nehme mal an für den LKW, der sich in der Reparatur befand. Ich lese hier nichts von einem Ersatz-LKW.
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LS2024
15.4.2024, 17:14:27
In der von mir zitierten Passage steht es doch explizit: "
Vorhaltekostenfür den LKW".
Dogu
7.6.2024, 16:06:30
Da steht aber nutzlose
Vorhaltekosten. Die Kosten wären nicht nutzlos, wenn es sich um einen tatsächlich genutztes Ersatzfahrzeug gehandelt hätte. Im SV ist nur von einem LKW, dem geschädigten Fahrzeug, die Rede.
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LS2024
8.6.2024, 10:13:48
Ah ja, jetzt verstehe ichs. Ihr habt Recht.
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LS2024
11.3.2024, 12:20:47
Entgegen der Lösung sind die Kosten für die Beauftragung der Fremdfirmen nicht im Rahmen der Naturalrestitution ersetzbar. Stattdessen richtet sich der Ersatz laut BGH nach § 252 1 BGB.
Dogu
7.6.2024, 16:05:12
§ 252 S. 1 BGB ist doch die Naturalrestitution? Das hat im Gegensatz zu S. 2 nur klarstellende Funktion.
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LS2024
8.6.2024, 10:31:01
Ah, das wusste ich nicht. Dann würde ich einfach in der Lösung den § 252 1 BGB noch erwähnen.