Öffentliches Recht
Völkerrecht
Friedenssicherung und Kriegsrecht
Auslegung von UN-Sicherheitsratsresolution I
Auslegung von UN-Sicherheitsratsresolution I
4. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

SR-Resolution 1441 (2002) drohte dem Irak mit „ernsthaften Konsequenzen“, falls dieser seinen Verpflichtungen, Massenvernichtungswaffen zu vernichten, nicht nachkomme. Da ein Einlenken des Irak ausbleibt, interveniert eine sog. Koalition der Willigen militärisch im Irak.
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Einordnung des Falls
Auslegung von UN-Sicherheitsratsresolution I
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der UN-Sicherheitsrat kann einzelne Mitgliedsstaaten zum Einsatz militärischer Maßnahmen ermächtigen.
Ja, in der Tat!
2. Die Androhung „ernsthafter Konsequenzen“ deckt eine militärische Intervention durch die Koalition der Willigen.
Nein!
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