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Selbstverteidigungsrecht (Einführungsfall)
Sachverhalt
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Selbstverteidigungslage: "bewaffneter Angriff" (niedrigschwellige nur punktuelle Angriffe)
Türkische Grenzposten geraten unter vereinzelten Beschuss kurdischer Freischärler mit Scharfschützengewehren und Panzerabwehrraketen von nordsyrischem Territorium aus. Die Türkei marschiert daraufhin 2019 in Nordsyrien ein und besetzt weite Landstriche.