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Selbstverteidigungslage: "bewaffneter Angriff" (Grundfall)
Sachverhalt
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Selbstverteidigungslage: "bewaffneter Angriff" (niedrigschwellige nur punktuelle Angriffe)
Türkische Grenzposten geraten unter vereinzelten Beschuss kurdischer Freischärler mit Scharfschützengewehren und Panzerabwehrraketen von nordsyrischem Territorium aus. Die Türkei marschiert daraufhin 2019 in Nordsyrien ein und besetzt weite Landstriche.
Selbstverteidigungslage: "bewaffneter Angriff" (niedrigschwelliger Angriff & accumulation of events)
Wiederholt schlagen Geschosse aus dem Staatsgebiet des A in B ein und verursachen dort Sach- und Personenschäden. B beschießt die Militärbasis des A, von der die Geschosse herrühren. A's Geschosse waren Teil einer breit angelegten Militäroperation.