Öffentliches Recht
Völkerrecht
Friedenssicherung und Kriegsrecht
Selbstverteidigungslage: "bewaffneter Angriff" (niedrig-schwelliger Angriff & accumulation of events)
Selbstverteidigungslage: "bewaffneter Angriff" (niedrig-schwelliger Angriff & accumulation of events)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Wiederholt schlagen Geschosse aus dem Staatsgebiet des A in B ein und verursachen dort Sach- und Personenschäden. B beschießt die Militärbasis des A, von der die Geschosse herrühren. A's Geschosse waren Teil einer breit angelegten Militäroperation.
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Einordnung des Falls
Selbstverteidigungslage: "bewaffneter Angriff" (niedrig-schwelliger Angriff & accumulation of events)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B's Gegenschlag ist gerechtfertigt, wenn er in Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 S. 1 UN-Charta handelt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Art. 51 S. 1 UN-Charta setzt eine Selbstverteidigungslage voraus, d.h. einen gegenwärtigen rechtswidrigen bewaffneten Angriff.
Ja, in der Tat!
3. Das zuletzt abgefeuerte Geschoss schlägt in unbewohntem Gebiet des B ein. Es handelt sich um einen bewaffneten Angriff.
Nein!
4. Die Angriffe müssen in ihrer Summe betrachtet werden und stellen dann einen bewaffneten Angriff dar.
Genau, so ist das!
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