Umfang der Schadensersatzpflicht bei Rentenneurose
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A erleidet bei einem durch B verschuldeten Auffahrunfall diverse Prellungen. Obwohl die Prellungen unproblematisch verheilen, meint A, er leide fortwährend an Schmerzen und könne deshalb keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und habe deshalb einen Verdienstausfallschaden. Gutachter G stellt fest, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht auf der Körperverletzung beruht, sondern auf einer mangelhaften Verarbeitung des Unfallereignisses durch A.
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Einordnung des Falls
Umfang der Schadensersatzpflicht bei Rentenneurose
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Verdienstausfall ist ein durch die Körperverletzung adäquat kausal entstandener Schaden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Verdienstausfallschaden ist vom Schutzzweck der Norm umfasst.
Nein!
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