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Fall zu Schockschäden (BGH v. 06.12.2022 - Urt. v. VI ZR 168/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der BGH hatte zu entscheiden, ob Vater (K), dessen Tochter von einem Straftäter (B) sexuell misshandelt wurde, aufgrund von tiefgreifenden Depressionen Schmerzensgeld verlangen kann. Der BGH bejahte einen Schmerzensgeldanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 1, 2 BGB.
Zivilrecht > Deliktsrecht
Schockschäden (Psychische Gesundheitsbeeinträchtigung/psychisch vermittelte Kausalität)
A fährt mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Spielstraße eines Wohngebiets. Sie kann nicht rechtzeitig bremsen und überfährt das Kind K. Ks Mutter M muss alles mitansehen und erleidet einen schweren seelischen Schock mit andauernden Depressionen.