Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Schockschäden (Psychische Gesundheitsbeeinträchtigung/psychisch vermittelte Kausalität)
Schockschäden (Psychische Gesundheitsbeeinträchtigung/psychisch vermittelte Kausalität)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A fährt mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Spielstraße eines Wohngebiets. Sie kann nicht rechtzeitig bremsen und überfährt das Kind K. Ks Mutter M muss alles mitansehen und erleidet einen schweren seelischen Schock mit andauernden Depressionen.
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Einordnung des Falls
Schockschäden (Psychische Gesundheitsbeeinträchtigung/psychisch vermittelte Kausalität)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat eine eigene Rechtsgutsverletzung erlitten.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Unfallverursachung durch A war äquivalent-kausal für die Rechtsgutsverletzung der M.
Ja!
3. Die Rechtsgutsverletzung der M ist der A auch zurechenbar.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jakob
6.7.2023, 12:03:40
In der Erklärung sollte die Rsp. Änderung des BGH (Urt. v. 06.12.2022, Az. VI ZR 168/21) möglicherweise erwähnt werden.
paulmachtexamen
12.7.2024, 18:18:44
Kann denn ein Zeuge eines richtig schlimmen Unfalls, bei dem ein kleines Kind von einem Auto brutal angefahren wird, Ersatz für seinen Schockschaden nach 823 I geltend machen? Zwar gehört er ja nicht zur Personengruppe „nahe Angehörige“, aber ich meine mal gehört zu haben, dass hier eine Ausnahme zu machen ist. Stimmt das?
Quarklo
3.9.2024, 17:48:54
Ja das reicht aus. Zwei Fallgruppen sind bei Schockschäden denkbar: direkt Beteiligter Dritter oder nahe Angehörige, wobei bei nahen Angehörigen keine direkte Beteiligung notwendig ist.
Katharina
28.10.2024, 17:35:53
Es wäre grandios, wenn ihr die Verweise zu den aktuellen Rechtsprechungen und Wiederholungseinheiten auch am Ende der Aufgabe zB bei den Funstellen ergänzen könntet. So müsste man die Aufgabe nicht mitten drin unterbrechen. Vielen Dank!
Christian Leupold-Wendling
31.10.2024, 16:29:37
Hi Katharina, danke für den Vorschlag! Wir sind bereits an der Konzeptionierung einer solchen Funktion. Lieben Gruß
G0d0fMischief
5.11.2024, 09:40:55
Hallo, wären die Beerdigungskosten des Kindes nach § 249 II BGB und der Schockschaden der Mutter nach § 253 II BGB zu ersetzen? Ich finde die Zuordnung des ersatzfähigen Schadens gem. §§ 249 ff. BGB zum Teil etwas schwierig zu lösen. Die §§ 249 ff. BGB sind auch in jedem Fall des Schadensersatzes anzusprechen oder? Weil zu Beginn wurden die §§ regelmäßig zugeordnet und gerade in den Falllfragen zum Deliktsrecht hat dies nun abgenommen und es wird eher abstrakt gefragt, ob denn ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist. Ich denke gerade in der Examensklausur wird es einem den ein oder anderen Punkt einbringen können, wenn man den ersatzfähigen Schaden sehr genau zuordnen kann. An dieser Stelle aber auch ein sehr großes Lob! Im Rep haben wir die §§ 249 ff. BGB nahezu gar nicht behandelt und ich muss sagen, vieles war mir dann doch nicht bewusst. In Zukunft können so einige Fehler vermieden werden.