Öffentliches Recht
Völkerrecht
Friedenssicherung und Kriegsrecht
Eingriffsvoraussetzungen III: Abstrakte Gefahrenlage
Eingriffsvoraussetzungen III: Abstrakte Gefahrenlage
21. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Infolge der Terroranschläge vom 11.09.2001 stellt der UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 1373 fest: „such acts, like any act of international terrorism, constitute a threat to international peace and security“. Zudem enthält die Resolution einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
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