Öffentliches Recht

Völkerrecht

Friedenssicherung und Kriegsrecht

Eingriffsvoraussetzungen V: Zeitliche Ausdehnung

Eingriffsvoraussetzungen V: Zeitliche Ausdehnung

23. November 2024

4,9(607 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Nach dem Ende des bewaffneten Konflikts in Kolumbien gelingt ein Friedensabkommen zwischen den FARC-Rebellen und der kolumbianischen Regierung. Zur Überwachung der Umsetzung richtet der Sicherheitsrat mit der Resolution 2366 (2017) die UN-Verifikationsmission für Kolumbien ein.

Diesen Fall lösen 83,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Eingriffsvoraussetzungen V: Zeitliche Ausdehnung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Errichtung der UN-Verifikationsmission als Maßnahme nach Art. 41 UN-Charta setzt voraus, dass der Sicherheitsrat eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung feststellt.

Genau, so ist das!

Art. 39 UN-Charta eröffnet den Anwendungsbereich für Maßnahmen nach Kapitel VII nach der Feststellung einer Bedrohung oder eines Bruchs des Friedens oder einer Angriffshandlung. Die drei Tatbestandsvarianten eröffnen den Anwendungsbereich für nicht-militärische oder militärische Maßnahmen gleichermaßen.Will der UN-Sicherheitsrat eine Verifikationsmission für ein Friedensabkommen als nicht-militärische Maßnahme errichten, setzt dies die Feststellung einer der Tatbestandsvarianten des Art. 39 UN-Charta durch den Sicherheitsrat voraus.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Der bewaffnete Konflikt zwischen FARC und kolumbianischer Regierung ist beendet. Die Eingriffsvoraussetzungen des Art. 39 UN-Charta liegen nicht mehr vor.

Nein, das trifft nicht zu!

Nach dem positiven Friedensbegriff setzt Frieden das Vorhandensein von Rahmenbedingungen voraus, die ein friedliches Zusammenleben ermöglichen.Eine Bedrohung des Friedens lag über 50 Jahre in Form des Bürgerkriegs zwischen der FARC, anderen Rebellengruppen und der kolumbianischen Regierung vor. Diese Bedrohungslage versteht der Sicherheitsrat zeitlich extensiv, um eine Konsolidierung des neuerlichen Friedens und eine Aufarbeitung des Konflikts zu gewährleisten.Hinzu kommt, dass die peace-building-Maßnahme hier mit Kolumbiens Einverständnis ergriffen wurde. Auf die souveränitätsbeschränkenden Wirkungen der Art. 39 ff. UN-Charta kam es daher nicht an.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Weitere für Dich ausgwählte Fälle

Jurafuchs

Nicht-militärische Maßnahmen I: Wirtschaftssanktionen und reverse veto

Nach dem Überfall des Irak auf Kuwait 1990 fordert der Sicherheitsrat diesen erfolglos zum sofortigen Abzug auf. Der Rat verpflichtet daher alle Mitgliedsstaaten, zeitlich unbefristet alle Handelsbeziehungen zum Irak einzustellen. Irak zieht 1991 aus Kuwait ab. Das Totalembargo besteht bis 2003.

Fall lesen

Jurafuchs

Verbindliche UN-Sicherheitsratsresolution

Nach Einstufung der Invasion des Irak in Kuwait 1990 als „Bruch des Friedens“ ermächtigt der UN-Sicherheitsrat eine Staatenkoalition, zur Befreiung Kuwaits „alle erforderlichen Mittel“ („all necessary means“) zu ergreifen. Die Militäroperation "Desert Storm" gegen Irak beginnt.

Fall lesen

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen