Öffentliches Recht
Völkerrecht
Friedenssicherung und Kriegsrecht
Eingriffsvoraussetzungen V: Zeitliche Ausdehnung
Eingriffsvoraussetzungen V: Zeitliche Ausdehnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach dem Ende des bewaffneten Konflikts in Kolumbien gelingt ein Friedensabkommen zwischen den FARC-Rebellen und der kolumbianischen Regierung. Zur Überwachung der Umsetzung richtet der Sicherheitsrat mit der Resolution 2366 (2017) die UN-Verifikationsmission für Kolumbien ein.
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Einordnung des Falls
Eingriffsvoraussetzungen V: Zeitliche Ausdehnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Errichtung der UN-Verifikationsmission als Maßnahme nach Art. 41 UN-Charta setzt voraus, dass der Sicherheitsrat eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung feststellt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der bewaffnete Konflikt zwischen FARC und kolumbianischer Regierung ist beendet. Die Eingriffsvoraussetzungen des Art. 39 UN-Charta liegen nicht mehr vor.
Nein, das trifft nicht zu!
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