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Gesetzgebungskompetenzen
Land erlässt Gesetz gegen Bundesgesetz - „Landeskulturgutschutzgesetz“ [F]
Land erlässt Gesetz gegen Bundesgesetz - „Landeskulturgutschutzgesetz“ [F]
21. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bund beschließt eine Änderung des (Bundes-)Kulturgutschutzgesetzes (KGSG). Danach ist koloniale Raubkunst (vor allem Kunstwerke und bedeutende Kulturgegenstände) binnen eines Jahres zurückzugeben. Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet daraufhin das „Landeskulturgutschutzgesetz“ (LKSchG), wonach die Ausfuhr sämtlichen Kulturguts aus öffentlichen Berliner Sammlungen stets von einer Zustimmung des regierenden Bürgermeisters abhängig sein soll.
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