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Art. 38 Abs. 3 GG - "Maske im Wahllokal" [F]

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Art. 38 Abs. 3 GG - "Maske im Wahllokal" [F]

8. Mai 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Das Coronavirus grassiert im Herbst 2021 in Deutschland. Es stehen aber auch Bundestagswahlen an. Um die Bundestagswahl überhaupt durchführen zu können, beschließt der Bundestag das „Sichere-Wahl-Gesetz“ (SWG). In § 3 SWG wird unter anderem eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Wahllokalen angeordnet.

Diesen Fall lösen 81,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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