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Allgemeiner Gerichtsstand (Art. 4 EuGVVO)
Die deutsche A schließt mit der Belgierin B im Internet einen Kaufvertrag über eine teure Uhr. Tatsächlich ist A aber einer Betrugsmasche der B aufgesessen. B hatte nie vor, die Uhr zu verschicken. A fragt sich, wo sie B auf jeden Fall verklagen kann.

Vertraglicher Gerichtsstand (Art. 7 EuGVVO)
Die deutsche D lebt in Saarbrücken und engagiert die in Frankreich lebende Französin F, ihren teuren Teppich zu säubern. Die Säuberung in Ds Wohnung führt F mangelhaft aus. D möchte F verklagen.