Wahl des Versammlungsortes (Einschränkungen)
Diesen Fall lösen 95,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Initiative „Abrüstung Jetzt“ (A) meldet eine Demonstration an, die auf dem Fliegerhorst F der Bundeswehr stattfinden sollen. Die Bundeswehr sieht die Landesverteidigung und Wehrgeheimnisse gefährdet. A verlangt unter Berufung auf die Versammlungsfreiheit Zugang zum Fliegerhorst.
Einordnung des Falls
Wahl des Versammlungsortes (Einschränkungen)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der geplanten Demonstration handelt es sich um eine Versammlung.
Genau, so ist das!
2. Art. 8 Abs. 1 GG gewährt ein Recht darauf, über den Ort der Versammlung zu bestimmen.
Ja, in der Tat!
3. Das Recht, über den Ort der Versammlung zu bestimmen, erfasst das Recht, für die Dauer der Versammlung freien Zugang zu Einrichtungen der Bundeswehr zu erhalten.
Nein!
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QuiGonTim
2.3.2022, 16:50:15
Die Falllösung würde noch besser werden, wenn auf der Wehrgeheimnis verwiesen und dieses auch verfassungsrechtlich hergeleitet würde.