Öffentliches Recht
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Versammlung auf fremdem Grundstück ohne Zustimmung des Eigentümers
Versammlung auf fremdem Grundstück ohne Zustimmung des Eigentümers
18. April 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A nimmt an einer Demonstration gegen Atomkraft teil. Die Demonstration findet auf dem Grundstück des Atomkraftwerk-Betreibers B statt. B ist damit nicht einverstanden und spricht ein Hausverbot aus. A fühlt sich in ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) verletzt.
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Einordnung des Falls
Versammlung auf fremdem Grundstück ohne Zustimmung des Eigentümers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Versammlung liegt vor.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Art. 8 Abs. 1 GG gewährt ein Recht darauf, über den Ort der Versammlung zu bestimmen.
Ja!
3. Der Schutzbereich der Versammlungsfreiheit ist eröffnet, weil B unmittelbar an Grundrechte gebunden ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Zwischen Privaten kommt die Lehre von der mittelbaren Drittwirkung zur Anwendung.
Ja, in der Tat!
5. Die Versammlungsfreiheit der A entfaltet vorliegend ihre Wirkung, weil B mittelbar an Grundrechte gebunden ist.
Nein!
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