Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG): 44 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 44 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Versammlungsteilnehmer mit Fahnenstangen

Auf der Versammlung „Mehr Hausarbeit für Männer“ demonstrieren zahlreiche Frauen für mehr Mitwirkung von Männern im Haushalt. Fast alle Teilnehmerinnen führen große Plakate an Fahnenstangen und Holzstäben mit sich. Gewalt anzuwenden, hat hier niemand vor.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Versammlung mit Waffen

Auf der Versammlung „Hände Weg von Waffennarren“ demonstrieren zahlreiche Männer für das offene Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit. Fast alle Teilnehmer führen Messer, Pistolen oder Schlagringe mit.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Anfertigung und Veröffentlichung von Versammlungsfotos auf Social Media durch Polizei

Polizistin P fertigt Fotos von einer Versammlung an und veröffentlicht sie anschließend auf dem Twitter-Account der Polizei. Auf den Fotos ist auch T zu sehen. T zweifelt daran, dass die Maßnahme von einer Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Veröffentlichung von Versammlungsfotos auf Social Media durch Polizei

Polizistin P fertigt Fotos von einer Versammlung an und veröffentlicht sie anschließend auf dem Twitter-Account der Polizei. Auf den Fotos ist auch T zu sehen. T zweifelt daran, dass die Maßnahme auf polizei- und ordnungsrechtliche Ermächtigungsgrundlagen gestützt werden kann.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Corona: Milderes Mittel als Versammlungsverbot

A meldet am 10.04.2020 eine Versammlung von 50 Personen gegen Corona-Beschränkungen für den 18.04.2020 an. Nach der BWCoronaVO sind Versammlungen verboten, die Erteilung einer Ausnahme vom Verbot steht im Ermessen der Behörde. Die Behörde verweist A pauschal auf das Verbot.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Aufhebung des Versammlungsverbots der Corona-Demonstration

Querdenker Q meldet für den 29.08.2020 eine Demo in Berlin mit 20.000 Teilnehmern inklusive Hygienekonzept an. Die zuständige Behörde P erlässt am 26.08.2020 wegen der Infektionsgefahr ein Versammlungsverbot und stützt sich auf Erfahrungen aus vergangenen Querdenker-Demos. Q geht dagegen gerichtlich vor.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Faktischer Eingriff in Versammlungsfreiheit durch Tiefflug eines Tornados

Wegen mehrtägiger gewalttätiger Großdemonstrationen machen Kampfflugzeuge der Bundeswehr im Auftrag der Polizeibehörde (Amtshilfe) Fotos der Umgebung zur frühzeitigen Gefahrerkennung. Dafür fliegt ein Jet in nur 114 Metern Höhe über ein Unterkunftscamp, in dem sich Demonstrantin D aufhält.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Versammlungsteilnehmer führen Waffen mit (-)

Auf der Versammlung „Für die Rechte harter Jungs“ demonstrieren zahlreiche Männer für die gesellschaftliche Anerkennung von Gewalt als legitimes Mittel der Auseinandersetzung. Fast alle Teilnehmer führen Baseballschläger und Eisenketten mit der Absicht mit, sie auch einzusetzen.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Grundfall: Friedliche Versammlung

Die Stadt S wird von einem Missbrauchsskandal erschüttert. Auf der Versammlung "Kinder schützen" äußern Redner und Versammlungsteilnehmer lautstark und wütend Kritik an der Stadtverwaltung. Polizistin P hält die Versammlung für unfriedlich und will sie auflösen.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Grundfall zur Anmeldepflicht (§ 14 Abs. 1 VersG)

B veranstaltet im Berliner Tiergarten die lang geplante Versammlung "Böse Biene" gegen das Bienensterben, zu der 50 Menschen kommen. Die Versammlung verläuft reibungslos, war aber nicht angemeldet. B wird zu einer Geldstrafe verurteilt.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Fuckparade – ist das noch eine grundrechtlich geschützte Versammlung? („Fuckparade“)

Veranstalter A meldet bei Polizeipräsidentin P in Berlin die „Fuckparade“ als Versammlung an. Geplant sind Wagen mit Techno-Musik und Bannern gegen die Kulturpolitik der Stadt. Flyer und Podiumsdiskussion gehören zum Programm. P meint, die Veranstaltung sei keine Versammlung.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Spaßveranstaltung als geschützte Versammlung? – Schutzbereich Art. 8 GG („Loveparade“)

Veranstalter A meldet bei Polizeipräsidentin P die „Love-Parade“ als Versammlung an. Geplant sind bunte Wagen, die mit Techno-Musik durch die Stadt ziehen. P meint, dass die Veranstaltung keine öffentliche Versammlung sei, und verbietet sie. A ist damit nicht einverstanden.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Grundrechte

Versammlungsfreiheit des eingetragenen Vereins

Der eingetragene Verein „Fridays Against Fluglärm“ meldet eine Versammlung gegen den Flughafenausbau in der Stadt S an. Sie soll vor dem Haus der Bürgermeisterin stattfinden und mithilfe von Fluglärmsimulationen zeigen, welche Folgen der Ausbau hätte. S verbietet die Demonstration.