Öffentliches Recht > Grundrechte
Anfertigung und Veröffentlichung von Versammlungsfotos auf Social Media durch Polizei
Polizistin P fertigt Fotos von einer Versammlung an und veröffentlicht sie anschließend auf dem Twitter-Account der Polizei. Auf den Fotos ist auch T zu sehen. T zweifelt daran, dass die Maßnahme von einer Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist.
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Corona: Milderes Mittel als Versammlungsverbot
A meldet am 10.04.2020 eine Versammlung von 50 Personen gegen Corona-Beschränkungen für den 18.04.2020 an. Nach der BWCoronaVO sind Versammlungen verboten, die Erteilung einer Ausnahme vom Verbot steht im Ermessen der Behörde. Die Behörde verweist A pauschal auf das Verbot.
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Versammlungsfreiheit nicht rechtsfähiger Vereinigungen
Die seit 1980 monatlich tagende, nicht rechtsfähige Vereinigung „Aktionseinheit gegen den NATO-Nachrüstungsbeschluss“ (A) meldet bei der Stadt S eine Demonstration gegen den Jahrestag des NATO-Nachrüstungsbeschlusses an. S verbietet die Demonstration.