Formalbeleidigung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Strafrechtsprofessor P bespricht in seiner gut besuchten BT-Vorlesung die letzte Klausur. Dabei zeigt er in einer PowerPoint-Folie ein Foto des Studenten S neben den völlig falschen Ausführungen, die der S in seiner Klausur gemacht hat. Laut lachend und mit ausladenden Gesten hält P dem S vor, vom strafrechtlichen Thema der Klausur keine Ahnung zu haben.
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Einordnung des Falls
Formalbeleidigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es handelt sich um eine Tatsachenbehauptung.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. P hat die Tatsache kundgegeben.
Ja, in der Tat!
3. Die durch P behauptete Tatsache, S habe keine Ahnung, hat grundsätzlich ehrverletzenden Inhalt.
Nein!
4. Eine Beleidigung ergibt sich hier aber aus der Form der Äußerung.
Genau, so ist das!
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