Meinungsfreiheit 1
26. August 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (16.669 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T fährt mit überhöhter Geschwindigkeit und wird bei einer Geschwindigkeitskontrolle durch den Polizisten P angehalten. Während P sich um die Formalia kümmert, bezeichnet die über diese Art von Verkehrsmessungen verärgerte T den P als "Wegelagerer" (= Straßenräuber).
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