§ 536a = sämtliche Schadenspositionen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V hat von Bauunternehmerin B ein mehrstöckiges Haus errichten lassen. Eine der Wohnungen darin vermietet V an M. Ein Jahr nach Ms Einzug stürzt die Decke ein. Grund dafür ist, dass B fahrlässig falsches Material benutzt hatte, was V nicht erkennen konnte. M bricht sich beim Einsturz den Arm und verlangt von V Ersatz ihrer Heilbehandlungskosten.
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Einordnung des Falls
§ 536a = sämtliche Schadenspositionen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Mietsache war von Anfang an mangelhaft.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. M hat gegen V schon keinen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach, weil V den Mangel nicht kennen konnte.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der verschuldensunabhängige Anspruch aus § 536a Abs. 1 S. 1 BGB erfasst nur Mangel-, aber keine Mangelfolgeschäden, sodass M von V hieraus nicht Ersatz ihrer Heilbehandlungskosten verlangen kann.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
s.t.
5.9.2021, 20:11:11
823 würde aufgrund von Verschulden ausscheiden ?
Lukas_Mengestu
20.10.2021, 12:16:11
In der Tat :)
Alex
16.3.2022, 09:49:30
Könntet ihr noch den Paragrafen verlinken? Danke! :-)
Lukas_Mengestu
16.3.2022, 09:58:35
Hallo Alex, ich habe die Aufgabe gerade überprüft und da gingen eigentlich alle Verlinkungen. Könntest Du mir noch einmal kurz zurufen, welcher Link bei Dir nicht geklappt hat? Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Larzed
12.9.2022, 09:53:08
Nur zum eigenen Verständnis und wegen des Lernerfolges. Mangelfolgeschäden werden deshalb nach hM mit umfasst, weil der Mieter in die Risikosphäre des Vermieters Eintritt und es deshalb unbillig wäre, den Mieter nur auf einen etwaigen verschuldensabhängigen SchEA zu beschränken?
Nora Mommsen
12.9.2022, 12:33:13
Hallo Larzed, genauso ist es. Der Mieter bringt sich nach herrschender Meinung mit allen seinen Sachen in besonderer Weise in die Sphäre des Vermieters ein und setzt sich damit seinem Risiko aus. Daher werden auch Mangelfolgeschäden erfasst. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Raphaeljura
8.7.2023, 14:47:27
Was bedeutet das §
536aBGB dispositiv ist? Kann man einfach den Haftungsausschluss in den Mietvertrag reinschreiben? Dann würde das doch jeder machen?
CR7
13.8.2023, 16:45:05
§
536aBGB ist eine Norm, die nicht zwingend ist, d.h., wie du schon richtig sagtest, können die Parteien vereinbaren, dass §
536aBGB nicht anwendbar ist. In meinem Mietvertrag ist das etwa der Fall; hier steht drin, dass Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leib oder Leben oder grober Fahrlässigkeit jedoch nicht berührt sind.