Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrecht > Mietrecht
Aufwendungsersatz im Mietrecht für Kosten der Selbstvornahme
M lebt in einer von V vermieteten Wohnung. Als im September bei Temperaturen von 18°C die Zentralheizung ausfällt, versucht sie vergeblich, ihren Vermieter telefonisch zu erreichen. Deshalb bestellt sie kurzerhand selbst einen Handwerker, der die Heizung wieder repariert (Kosten: €500). Sie verlangt von V Aufwendungsersatz.
§ 536a = sämtliche Schadenspositionen
V hat von Bauunternehmerin B ein mehrstöckiges Haus errichten lassen. Eine der Wohnungen darin vermietet V an M. Ein Jahr nach Ms Einzug stürzt die Decke ein. Grund dafür ist, dass B fahrlässig falsches Material benutzt hatte, was V nicht erkennen konnte. M bricht sich beim Einsturz den Arm und verlangt von V Ersatz ihrer Heilbehandlungskosten.
Minderung / Rückforderung der Miete
M mietet von V eine Wohnung für monatlich €500. Im Winter fällt die Zentralheizung aufgrund eines Defekts aus. M bittet V um Reparatur. M kennt ihr Minderungsrecht, zahlt aber weiter die volle Miete, um das Verhältnis zu V nicht zu belasten. Als die Heizung zwei Monate später immer noch defekt ist, zahlt M nur noch eine um angemessene 20% geminderte Miete von €400 und verlangt Rückzahlung für die vergangenen zwei Monate.
Mietrecht – Anfänglicher Mangel vor Übergabe
V vermietet Ärztin A Räume zum Betrieb einer Praxis. Zwei Wochen nach Vertragsschluss und noch vor der Schlüsselübergabe erfahren sie, dass in dem Gebäude keine Praxis betrieben werden darf, weil es unter Denkmalschutz steht. V konnte das nicht wissen. A muss neue Räume suchen und verlangt von V Schadensersatz, weil sie durch die Öffnungsverzögerung einen Verdienstausfall erlitten hat.