Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
Rücknahme eines belastenden VAs: § 48 Abs. 1 VwVfG: Nichtigkeit der Ermächtigungsgrundlage
Rücknahme eines belastenden VAs: § 48 Abs. 1 VwVfG: Nichtigkeit der Ermächtigungsgrundlage
15. August 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ein neues Gesetz ermächtigt die Gemeinde G, einzelnen Hauseigentümern die Struktur der Außenfassade vorzugeben. G verfügt gegenüber E, dass er an seiner Außenfassade Kreuze anbringen muss. Noch bevor der Verwaltungsakt bestandskräftig ist, wird das Gesetz vom BVerfG für nichtig erklärt.
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