Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Recht auf Selbstbestimmung: Recht des Straftäters auf Resozialisierung
Recht auf Selbstbestimmung: Recht des Straftäters auf Resozialisierung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Strafgefangener S muss eine Freiheitsstrafe verbüßen. Ihm wird eine tägliche Pflichtarbeit als Reinigungskraft im Gefängnis zugewiesen. Diese Arbeit wird nicht vergütet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Recht auf Selbstbestimmung: Recht des Straftäters auf Resozialisierung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S unterliegt als Strafgefangener einem besonderen Gewaltverhältnis. Er kann sich nicht auf die Grundrechte berufen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. S hat einen grundrechtlichen Anspruch darauf, dass im Rahmen seiner Pflichtarbeit als Strafgefangener auch auf eine Resozialisierung des S hingewirkt wird.
Ja!
3. Das Recht auf Resozialisierung gebietet es, dass die Arbeit des S angemessene Anerkennung findet.
Genau, so ist das!
4. Das Recht auf Resozialisierung gebietet es, dass S für seine Arbeit finanziell vergütet wird.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
6.5.2023, 01:52:32
Gängige Praxis ist wohl oft finanzielle Vergütung und diese in sehr geringer Höhe. Wäre eine alleinige geringe finanzielle Vergütung ohne Haftverkürzung angemessen?
ChrissiCJ
6.7.2023, 14:25:15
Ergänzt doch dazu bitte die neuste Entscheidung dazu. Urt. v. 20.06.2023, Az. 2 BvR 166/16; 2 BvR 1683/17
Nora Mommsen
10.7.2023, 08:22:14
Hallo ChrissiCJ, danke für die Anregung! Das haben wir direkt ergänzt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Diaa
11.10.2023, 16:26:26
Wieso sollte die letzte Frage mit "nein" beantwortet werden, wenn eine finanzielle Vergütung doch auch von
APRim Wege der Resozialisierung umfasst wird?
Hanna
13.1.2024, 15:18:47
Ich habe das jetzt so verstanden, dass es nur auf die Anerkennung der Leistung ankommt. Die kann, muss aber nicht, finanziell erfolgen. In der Erklärung findet sich als Beispiel ja auch die Verkürzung der Haftstrafe. In der Realität läuft es wohl meistens auf eine finanzielle Anerkennung hinaus, weil sie messbar und am unkompliziertesten ist
QuiGonTim
25.6.2024, 16:06:23
Im Text steht an einer Stelle, dass sich das Recht auf Resozialisierung aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ergebe. Im weiteren Verlauf wird es dann als Bestandteil des
APRbezeichnet. Wie würde man es in der Klausr am sinnvollsten Herleiten?