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Zivilprozessrecht

Erklärung des Kfz–Haftpflichtversicherers hinsichtlich des Unfallhergangs mit Nichtwissen

Erklärung des Kfz–Haftpflichtversicherers hinsichtlich des Unfallhergangs mit Nichtwissen

4. März 2026

19 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Besonders examenstauglich 2. Examen

K klagt nach einem Autounfall mit E gegen Haftpflichtversicherung V. Versicherungsnehmer N hatte seinen PKW vor dem Unfall an E verkauft, der unter falschem Namen auftrat. K kann nur den Namen des Unfallgegners nennen, den dieser vor Ort angab. V kann E unter keinem dieser Namen erreichen und bestreitet den Unfall mit Nichtwissen.

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