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Erklärung des Kfz-Haftpflichtversicherers hinsichtlich des Unfallhergangs mit Nichtwissen
Erklärung des Kfz-Haftpflichtversicherers hinsichtlich des Unfallhergangs mit Nichtwissen
30. August 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt nach einem Autounfall mit E gegen Haftpflichtversicherung V. Versicherungsnehmer N hatte seinen PKW vor dem Unfall an E verkauft, der unter falschem Namen auftrat. K kann nur den Namen des Unfallgegners nennen, den dieser vor Ort angab. V kann E unter keinem dieser Namen erreichen und bestreitet den Unfall mit Nichtwissen.
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