Umweltprinzipien - Rechtstheoretischer Überblick 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Präsidentin P des Inselstaats I hat das zähe Feilschen auf den Klimakonferenzen satt. Ihr steht das Wasser buchstäblich bis zum Halse. Das Weltgericht soll es richten! Assistent A hat rechtstheoretische Zweifel: Umweltvölkerrecht sei bloße Prinzipienreiterei und überhaupt nicht verbindlich!
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Einordnung des Falls
Umweltprinzipien - Rechtstheoretischer Überblick 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Völkerrechtliche Akte sind rechtsverbindlich, wenn sie sich einer völkerrechtlich anerkannten Rechtsquelle zuordnen lassen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Völkerrechtlich anerkannte Rechtsquellen können Art. 38 Abs. 1 IGH-Statut entnommen werden.
Ja!
3. Hauptinstrumente des Umweltvölkerrechts sind umweltvölkerrechtliche Verträge.
Genau, so ist das!
4. Umweltvölkerrechtliche Prinzipien sind als allgemeine Rechtsgrundsätze einzuordnen und damit verbindlich.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Werden umweltvölkerrechtliche Prinzipien häufig in völkerrechtlichen Verträgen aufgenommen, begründet dies Völkergewohnheitsrecht.
Nein!
6. Prinzipien, die sich keiner anerkannten Rechtsquelle zuordnen lassen, stellen soft law dar.
Genau, so ist das!
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