Umweltprinzipien - Rechtstheoretischer Überblick 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Assistent As Zweifel sind noch nicht ganz beseitigt. A meint: Selbst wenn Umweltvölkerrecht Staaten binde, können Programmsätze und allgemeinen Pflichten Staaten kein Handeln aufzwingen. Präsidentin P hingegen will Umweltvölkerrecht vor internationalen Gerichten durchsetzen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Umweltprinzipien - Rechtstheoretischer Überblick 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aus der Verbindlichkeit einer Norm folgt der Umfang ihrer Verpflichtung.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Verpflichtungsgrad einer Norm bestimmt sich im Wege der Auslegung.
Ja!
3. Der Verpflichtungsgrad einer Norm ist stärker ausgeprägt, je konkreter die Norm, je bestimmter die Adressaten und je ausdrücklicher einzelne Pflichten enthalten sind.
Genau, so ist das!
4. „Soft obligations“ entfalten keine Rechtswirkung.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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