Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis

Dreipersonenverhältnisse, bei denen es schwierig zu bestimmen ist, von wem die Leistung an wen genau ging

Dreipersonenverhältnisse, bei denen es schwierig zu bestimmen ist, von wem die Leistung an wen genau ging

21. August 2025

13 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K und V schließen einen Kaufvertrag über eine Gitarre (§ 433 BGB). V muss diese noch von D kaufen. Er vereinbart mit D, dass D die Gitarre an K liefert und K diese von D direkt verlangen kann (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 Abs. 1 BGB). D liefert die Gitarre an K.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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