Eigentumserwerb nach § 929 S. 2 BGB

19. Juli 2025

4 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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F verleiht seinen Fernseher an B. B verleiht ihn weiter an G. Da B der Fernseher so gut gefällt, beenden F und B die Leihe und schließen einen Kaufvertrag. Sie einigen sich über den Eigentumsübergang. F und B fragen sich, ob eine Übergabe des Fernsehers erforderlich ist.

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