Vorladung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hundeliebhaber H vermisst noch immer seinen Dackel Dexter und ruft die Polizei. Die Polizei trifft Nachbarin N nun aber nicht an und lädt sie deshalb zur Befragung vor.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vorladung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizeigesetz der Länder beinhaltet verschiedene Standardermächtigungen zur Erhebung von Daten verschiedener Art.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Polizei kann Personen auffordern zur Polizeidienststelle zu kommen, um die Person zu befragen oder erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen.
Ja!
3. Die Polizei ist berechtigt eine Person zur allgemeinen Ausforschung oder anlasslos vorzuladen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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