Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Darstellungsrüge - fehlerhafte Beweiswürdigung
Darstellungsrüge - fehlerhafte Beweiswürdigung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 Abs. 1 StGB) angeklagt. Sie hatte zur Tatzeit eine BAK von 1,4 Promille. Richter R, der selbst gerne mal zu tief ins Glas schaut, hält eine Fahruntüchtigkeit bei 1,4 Promille ausweislich der Urteilsgründe für „lachhaft" und spricht A frei.
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Einordnung des Falls
Darstellungsrüge - fehlerhafte Beweiswürdigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Revisionsgericht hat auf die Sachrüge hin zu prüfen, ob die Beweiswürdigung des Instanzgerichts rechtsfehlerhaft ist.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Beweiswürdigung hier im Hinblick auf den begrenzten Prüfungsumfang des Revisionsgerichts als rechtsfehlerhaft anzusehen?
Ja!
3. Beruht das Urteil auch auf der fehlerhaften Beweiswürdigung (§ 337 Abs. 1 StPO)?
Genau, so ist das!
4. Kann das Revisionsgericht hier eine eigene Sachentscheidung treffen (§ 354 StPO)?
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Hilfloser Melancholiker
15.10.2023, 09:35:00
Diesen Fall hätte ich eher als Fall der "normalen" Sachrüge gesehen, und nicht als Fall der
Darstellungsrüge. Die Frage, ob das deutsche Recht eine
absolute Fahruntüchtigkeitab 1,1 Promille annimmt, ist ja eine normativ-richterrechtlich herausgebildete Rechtstatsache, und keine "echte" faktische Tatsache der Realwelt (natürlich sind die allermeisten Menschen ab 1,1 Promille nicht mehr in der Lage, Fahrzeuge zu führen, aber dass das nicht zB schon bei 1,05 Promille der Fall ist, ist letztlich eine normative Setzung und keine Folge aus einem naturwissenschaftlichen Gesetz oder so). Deswegen würde ich meinen, dass hier einfach die Feststellung "er hat 1,4 Promille" nicht den Schuldspruch "er war in der Lage, ein Fahrzeug sicher zu führen" nicht tragen
jurafuchsles
9.2.2024, 10:48:40
Ich denke bei einem vollständigen Gutachten könnte man es wohl an beide. Stellen verorten und besprechen.