Falsche Gesetzesanwendung auf den festgestellten Sachverhalt

23. Oktober 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird wegen Raubes (§ 249 Abs. 1 StGB) verurteilt. Im Hauptverhandlungsprotokoll steht, A habe der Zeugin (Z) die Handtasche entrissen. Im Urteil steht, A habe der überraschten Z die Tasche geschickt von hinten von der Schulter abgestreift. Z konnte nicht mehr reagieren.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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