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Falsche Gesetzesanwendung auf den festgestellten Sachverhalt
einfach
schwer82 % lösen richtig
6. Juni 2026
20 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheA wird wegen Raubes (§ 249 Abs. 1 StGB) verurteilt. Im Hauptverhandlungsprotokoll steht, A habe der Zeugin (Z) die Handtasche entrissen. Im Urteil steht, A habe der überraschten Z die Tasche geschickt von hinten von der Schulter abgestreift. Z konnte nicht mehr reagieren.
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