Öffentliche Ordnung: Wiederholung und Vertiefung

4. Dezember 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A betreibt auf der Reeperbahn einen Swinger-Club, bei dem Gäste gegen Gebühr Einlass erhalten und im Club mit anderen Gästen Geschlechtsverkehr haben. Beamtin B meint, dass „dieses unsittliche Treiben“ doch früher auch nicht toleriert wurde und daher zu verbieten ist.

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