Erfolgsqualifizierter Versuch 1
14. Juli 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (8.621 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O verprügeln. Als er auf diesen losgeht, flieht O. T denkt zwar, dass er O einholen kann, lässt aber aus Reue davon ab. Noch davor verfängt O sich aber in einem Fenster und verliert aufgrund dessen seinen Arm.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt nach der Rechtsprechung ein erfolgsqualifizierter Versuch (§§ 223 Abs. 1, 226 Abs. 1 Nr. 2, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor.
Ja!
2. T ist von der einfachen Körperverletzung zurückgetreten.
Genau, so ist das!
3. T ist damit nach herrschender Meinung auch von der schweren Körperverletzung zurückgetreten.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CH1RON
11.6.2022, 10:12:33
Natürlich kenne ich den zugrundeliegenden regulären Ausdruck bzw. den Tag nicht, mit dem Normen bei euch automatisch erkannt werden, aber in der ersten Frage will mir scheinen, dass auch 23 StGB verlinkt sein sollte :O

Lukas_Mengestu
14.6.2022, 20:44:45
Danke für den Hinweis, CH1RON. Wir arbeiten daran, dass auch diese Verlinkung wieder funktioniert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
161
28.5.2025, 11:47:48
Hi liebes Team, stehe gerade bisschen auf dem Schlauch, weshalb ein
erfolgsqualifizierter Versuchvorliegt. Der Vorsatz und entsprechend
Tatentschlusserstreckte sich doch lediglich auf eine einfach Körperverletzung und das Verlieren des Arms war nicht davon umfasst.
forste35
3.6.2025, 11:36:38
Hi @[161](259285), ich glaube das liegt daran, dass die Schwere Folge gem. § 18 StGB auch fahrlässig verwirklicht werden kann? Kann aber auch sein, dass ich falsch liege ;) warten wir mal ab, was das Jurafuchs-Team dazu sagt :)