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Beschränkt dingliche Rechte
21. April 2026
9 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Architekt A leitet die Errichtung mehrerer Reihenhäuser. Der Bauträger B hat der Bank X zur Sicherung eines Darlehens eine Grundschuld an den Reihenhäusern bestellt. Als B insolvent wird, lässt A die Dächer wieder abtragen, um sie anderweitig zu verwerten.
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