Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Forderungen als sonstiges Recht

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Forderungen als sonstiges Recht

21. März 2026

14 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V möchte sein Grundstück verkaufen und schließt daher mit K1 einen formwirksamen Kaufvertrag. K2 ist Konkurrent des K1 und möchte unbedingt den Verkauf verhindern. K2 bietet daher V einen höheren Kaufpreis und die Freistellung von allen Regressansprüchen des K1. V willigt ein.

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