Zivilrecht
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Schadensrecht
Schadensminderungspflicht des geschädigten Autohauses durch Internet-Restwertrecherche
Schadensminderungspflicht des geschädigten Autohauses durch Internet-Restwertrecherche
19. Mai 2025
16 Kommentare
4,5 ★ (4.572 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bei einem Unfall beschädigt B ein Auto des Autohausbetreibers K. K lässt den Restwert unter Berücksichtigung regionaler Anbieter von einem Sachverständigen schätzen und verkauft den unreparierten Wagen zu dem geschätzten Preis (€9.500). B legt später ein Kaufangebot eines Internethändlers vor, der €17.000 gezahlt hätte, und zahlt nur unter Anrechnung dieses Betrags Schadensersatz an K. K verlangt von B den Differenzbetrag (€7.500) zwischen dem von B angesetzten Restwert und dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös.
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Einordnung des Falls
Schadensminderungspflicht des geschädigten Autohauses durch Internet-Restwertrecherche
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat gegen B einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz, wenn B den Unfall verursacht hat.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn K den nicht reparierten Unfallwagen verkauft, muss er sich den dafür gezahlten Preis (Restwert) seines Fahrzeugs auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen.
Ja!
3. Bei der Anrechnung des Restwertes darf sich der Geschädigte grundsätzlich auf den vom Sachverständigen angegebenen Wert stützen.
Genau, so ist das!
4. K muss sich nur die erhaltenen €9.500 auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen und kann daher von B Zahlung des restlichen Betrags von €7.500 verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Panthenola
4.7.2020, 18:21:39
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob nur ich auf dem Schlauch stehe oder ob es anderen auch so geht, aber ich finde den SV etwas merkwürdig formuliert. Mir hat sich das Ganze nicht so richtig erschlossen und ich habe mir jetzt extra noch mal den SV im Urteil abgesehen, um etwas klarer zu haben, warum B das macht. Offensichtlich hat die B laut Urteil den Unfall
schadenanhand dieses Kaufangebots berechnet und die K hat dies abgelehnt, da das Auto schon verkauft sei und die B anschließend dennoch auf die Differenz verklagt. Ich finde, diese zusätzlichen Infos braucht man schon, um komplett im Fall durchzusteigen. Aber vielleicht geht es anderen da anders?

Der BGBoss
11.7.2020, 13:08:06
Ich kann dich beruhigen, habe auch die Entscheidung lesen müssen :)

Eigentum verpflichtet 🏔️
15.7.2020, 10:27:38
Hallo ihr beiden, danke für eure Anmerkungen. Ich habe den Sachverhalt nun etwas ergänzt, ist er jetzt verständlicher? Ich gebe zu, das Thema
Schadensberechnungunter Anrechnung der Restwerte ist nicht das einfachste. Übrigens lohnt es sich immer die BGH Entscheidungen zu lesen, das ist eine super Vorbereitung für das Examen.

Panthenola
16.7.2020, 07:27:38
Ja, jetzt ist es deutlich verständlicher, vielen Dank! Da mein Examen unmittelbar bevorsteht und ich durch Corona bedingt echt Vorbereitungsschwierigkeiten hatte, ist die Rspr. leider etwas zu kurz gekommen bei mir. Ansonsten stimme ich dir natürlich zu.

Eigentum verpflichtet 🏔️
30.7.2020, 21:03:50
Hallo Panthenola, ich wünsche dir, auch im Namen des ganzen Jurafuchs-Team, ganz viel Erfolg für das Examen! 👍🍀

Isabell
1.8.2021, 13:13:45
Wenn der BGH der Vorinstanz zustimmt, würde ich eher oder auch zusätzlich das Urteil lesen. Ich finde bei bestätigenden BGH-Urteilen merkt man den Urteilen oft an, dass der BGH eine Revisionsinstanz ist und seine Entscheidungen eben mit einer anderen Blickrichtung trifft, als man das in den Klausuren üblicherweise tun muss.
Sven
28.8.2020, 07:43:35
Ic finde diese Ansicht des BGH, dass das Autohaus nach Konsultation des Sachverständigen noch eigenständige Internetrecherchen vornehmen muss, zumindest zweifelhaft - denn als Autohaus würde ich Entsprechendes ja gerade von einem Sachverständigen verlangen. Und wie tief müssen diese Internetrecherchen gehen? Aus dem.Sachverhalt geht nicht direkt hervor, wie und wo genau der B das Angebot über 17.000€ gefunden hat, d.h. ob es nun offensichtlich auf der Startseite von ebay stand und es andere, vergleichbar hohe Angebote gab, die mit einfachster Recherche herausgefunden werden können, oder als extremer Ausreißer auf Seite 35 von Google. Kann das Autohaus in dieser Hinsicht zumindest
Schadensersatz vom Sachverständigen verlangen?

Blackpanther
25.3.2022, 16:03:44
Ich finde die BGH Auffassung auch schwierig. Auch wenn die
Schadensminderungs
obliegenheitsubjektiv bewertet werden muss, ist es gerade Aufgabe eines Sachverständigen, den Restwert festzustellen. I.Ü. fände ich den Fall wesentlich einfacher zu verstehen, wenn der Wert des Kfz vor dem
Schadensereignis angegeben wäre.