Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Zivilrecht

Schadensrecht

Kein Schaden durch lebenserhaltende Maßnahmen bei leidensbehaftetem Weiterleben

Kein Schaden durch lebenserhaltende Maßnahmen bei leidensbehaftetem Weiterleben

15. August 2025

7 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Arzt B lässt den P in den letzten Monaten seines Lebens künstlich ernähren, obwohl das medizinisch nicht sinnvoll ist, weil keine Überlebenschance besteht. B klärt P darüber nicht richtig auf. Nach dem Tod des P verlangt K, der Alleinerbe des P, von B Zahlung von Schmerzensgeld. Dies stützt er auf die Behauptung, die künstliche Ernährung habe zu einer sinnlosen Verlängerung des Leidens des P geführt. K verlangt auch Ersatz der Behandlungskosten des P.

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