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BAG – Befristung eines Profi-Fußballspielers
BAG – Befristung eines Profi-Fußballspielers
21. Mai 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Oliver Lehmann (OL) ist als Torwart beim Fußball Erstligisten FCD angestellt. Zunächst war er aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages von 2009 bis 2012 beschäftigt. Dieses Vertragsverhältnis wurde bis 30.06.2014 verlängert. Im Juli 2014 erhebt OL Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist.
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Einordnung des Falls
BAG – Befristung eines Profi-Fußballspielers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthafte Klage ist die allgemeine Leistungsklage gemäß § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, §§ 495, 256 ZPO.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Arbeitsverträge können ohne sachlichen Grund gar nicht befristet geschlossen werden.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Eine Befristungsabrede kann formfrei geschlossen werden.
Nein!
4. Der unbefristete Arbeitsvertrag ist Leitbild des Gesetzes.
Genau, so ist das!
5. Besonderheiten der Arbeitsleistung können einen sachlichen Grund für eine ausnahmsweise Befristung des Arbeitsverhältnisses bilden.
Ja, in der Tat!
6. Der Arbeitsvertrag eines Profi-Fußballspielers kann gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG in zulässiger Weise befristet werden, weil die Eigenart der Arbeitsleistung ein sachlicher Grund der Befristung ist.
Ja!
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