Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Jurastudent will „Sekretärin“ werden - AGG-Hopping 2.0
Kfz-Meisterin M schreibt eine Vollzeitstelle für eine „Sekretärin“ aus. Jurastudent J bewirbt sich ohne ernsthafte Absicht darauf, um an Geld zu kommen. Wie geplant, stellt M stattdessen eine Frau ein und lehnt Js Bewerbung ab. J verlangt nun Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung.
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Fall zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (BAG, Beschl. v. 13.09.2022 - 1 ABR 22/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Das BAG hatte zu entscheiden, ob eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestehe. Eine Pflicht zur Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten könnte sich aus einer (unionsrechtskonformer) Auslegung des § 3 Abs. 1 ArbSchG ergeben. Aus den Gesetzesmaterialien gehe hervor, dass § 3 ArbSchG lediglich der Umsetzung einer europäischen Vorgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabschnitt. 1 RL 89/391/EGW) diene. Nach Vorstellung des Gesetzgebers sollte ihr insoweit dieselbe Bedeutung wie der unionsrechtlichen Vorgabe zukommen. Der EuGH habe sich zur Begründung der Arbeitszeiterfassungspflicht unter anderem auf Art. 6 Abs. 1 der RL 89/391/EWG gestützt. Daraus ergebe sich, dass eine solche Zeiterfassung auch im Einklang mit dem Gesetzeszweck des § 3 Abs. 1 ArbSchG stehe (RdNr. 47).
Zivilrechtliche Nebengebiete > Rechtsprechung im Arbeitsrecht
(Un-)Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel, die Mindestlohn umfasst
A ist seit Februar 2015 bei B angestellt und erhält vertraglich einen Stundenlohn von €15. Laut Arbeitsvertrag verfallen gegenseitige Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. B kündigt A. Vier Monate später macht A ausstehende Lohnansprüche geltend.