Öffentliches Recht
Völkerrecht
Friedenssicherung und Kriegsrecht
Intervention auf Einladung (Grundfall)
Intervention auf Einladung (Grundfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Außenminister von U bittet seinen Nachbarstaat T um militärische Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation Najmat Hamra. Letztere verübt immer wieder schwere Anschläge in U, kontrolliert jedoch keine nennenswerten Gebiete. T stationiert Truppen in U.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Intervention auf Einladung (Grundfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Stationierung von Truppen in U stellt prima facie einen Verstoß gegen das Gewaltverbot dar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Gewaltverbot ist nicht disponierbar, sodass es auf eine Einwilligung des U für die Feststellung einer Verletzung des Gewaltverbots nicht ankommt.
Nein!
3. Die Bitte um militärische Unterstützung durch den Außenminister von U stellt eine Einladung zur Intervention an T dar.
Genau, so ist das!
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